Vorabinformation (Pre-Notification)
Die Benachrichtigung über einen
bevorstehenden Lastschrifteinzug ist
verpflichtend für denjenigen, der die
Lastschrift einziehen möchte. Das gilt auch für den privaten
Bereich und das Vereinswesen.
Mindestangaben einer Vorabinformation sind:
Betrag, Fälligkeit, Gläubiger-Identifikationsnummer und
Mandatsreferenz.
Prozess der Vorabinformation im Finanzmanager
Für die wiederkehrenden Lastschriften eines Vereines
kann dies i.d.R. in einem (separaten) Schreiben
erfolgen. Für einmalige Lastschriften eines
Unternehmers bietet es sich an, dies jeweils zusammen
mit der Rechnung zu tun.
Wichtig ist in beiden Fällen, dass diese Information
fristgerecht übermittelt wird,
nämlich
mindesten 14 Kalendertage vor dem
Fälligkeitsdatum. Individuelle Fristen dürfen in einem bestimmten
Rahmen unter den Parteien vereinbart werden.
Mit dem Aufruf des Exports der Mandate für die
Vorabinformation werden im Benutzerverzeichnis
C:\Benutzer\Benutzername\Eigenene
Dokumente\Lexware\Finanzmanager\2016\SEPA
automatisch Serienbrief-Vorlagen erzeugt, die mit
den exportierten Mandatsdaten verknüpft
sind.
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