Vorabinformation (Pre-Notification)

Die Benachrichtigung über einen bevorstehenden Lastschrifteinzug ist verpflichtend für denjenigen, der die Lastschrift einziehen möchte. Das gilt auch für den privaten Bereich und das Vereinswesen.

Mindestangaben einer Vorabinformation sind: Betrag, Fälligkeit, Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz.

Prozess der Vorabinformation im Finanzmanager

Screenshot

Für die wiederkehrenden Lastschriften eines Vereines kann dies i.d.R. in einem (separaten) Schreiben erfolgen. Für einmalige Lastschriften eines Unternehmers bietet es sich an, dies jeweils zusammen mit der Rechnung zu tun.

Wichtig ist in beiden Fällen, dass diese Information fristgerecht übermittelt wird, nämlich mindesten 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitsdatum. Individuelle Fristen dürfen in einem bestimmten Rahmen unter den Parteien vereinbart werden.

Mit dem Aufruf des Exports der Mandate für die Vorabinformation werden im Benutzerverzeichnis C:\Benutzer\Benutzername\Eigenene Dokumente\Lexware\Finanzmanager\2016\SEPA
automatisch Serienbrief-Vorlagen erzeugt, die mit den exportierten Mandatsdaten verknüpft sind.